Forderung: Aufhebung des Beherbergungsverbotes

(vl) Kai Koch, Geschäftsführer Nordseebad Carolinensiel-Harlesiel GmbH
Andreas Eden, Geschäftsführer Kurverein Neuharlingersiel e.V.
Claudia Eilts, Geschäftsführerin Esens-Bensersiel Tourismus GmbH
Johann Pieper, Geschäftsführer Heimat- und Verkehrsverein Werdum e.V.
Johnann Taddigs, Kurdirektor Tourismus-Service Nordseebad Dangast
Eigenbetrieb Tourismus und Bäder der Stadt Varel

Maßnahmenkatalog für Urlaub an der Nordsee unter den aktuellen Coronabedingungen erstellt – Urlaubsorte der Gemeinschaft „Meine Nordseeküste“ fordern eine Aufhebung des Beherbergungsverbotes

Ob Vermieter von Ferienwohnungen, Hoteliers, Campingplatzbetreiber oder Anbieter von anderen touristischen Leistungen– sie alle warten bisher vergebens auf eine Öffnungs-strategie für den Tourismus. Statt einer klaren Perspektive wird das Beherbergungsverbot immer wieder verlängert. Die Orte an der Nordseeküste haben jedoch eindeutige Vorstellungen von einem innerdeutschen Urlaub unter Corona-Bedingungen.

Auch wenn in den Orten an der Nordseeküste im Vergleich zu den ostfriesischen Inseln die Möglichkeit fehlt, an der Fähre jeden Gast zu kontrollieren, sehen die Geschäftsführer der Nordseebäder Carolinensiel und Varel-Dangast, der Nordseeheilbäder Neuharlingersiel und Esens-Bensersiel sowie des Luftkurortes Werdum vollkommen ausreichende Kontroll- und Nachverfolgungsmöglichkeiten bei der Beherbergung von Urlaubern in der Corona-Pandemie.

Eine möglichst risikofreie Beherbergung soll durch unmissverständliche Voraussetzungen ermöglicht werden:

– Bei der Anreise muss der Gast dem Betreiber einer Beherbergungsstätte bzw. dem Vermieter eines Ferienobjektes einen negativen Corona-Test (PCR-Test oder PoC-Antigen-Test) vorlegen, der nicht älter als 48 Stunden ist.

– Alternativ kann der Impfausweis für den Check-in genutzt werden, wenn dieser belegt, dass der Gast über eine seit mindestens 15 Tagen vollständig abgeschlossene Schutzimpfung verfügt.

– Diese Nachweispflichten sollen möglichst digital erbracht werden. Die Testergebnisse sowie die Impfdokumentation sollten in die Luca-/Corona-App integriert sein, so dass auf Anhieb ersichtlich ist, dass die Voraussetzungen für die Beherbergung erfüllt werden.

– Zusätzlich errichten die Orte an der Nordseeküste Teststationen, um auch während eines Aufenthaltes alle zwei Tage einen Corona-Test für die Gäste – aber auch für Beschäftigte sowie Einheimische – anbieten zu können. Der Grund für diesen Ausbau der Testkapazitäten ist, dass nicht nur Beherbergungsbetriebe die genannten Voraussetzungen bei der Anreise ihrer Gäste überprüfen müssen, sondern auch alle anderen touristischen Leistungsträger und Freizeiteinrichtungen wie beispielsweise Ausstellungen und Anbieter von Schiffstouren. Auf diese Weise wird an jedem Kontaktpunkt der Status des Gastes überprüft, sodass eine lückenlose Kontaktnachverfolgung sichergestellt werden kann. Auch ein Tagesgast muss beispielsweise beim Betreten eines Restaurants einen negativen Test oder seinen Impfpass digital vorlegen, um das Angebot wahrnehmen zu dürfen. Die touristischen Leistungsträger werden aufgrund ihres wirtschaftlichen Interesses diese Maßnahmen umsetzen, wenn bei Verstößen empfindliche Strafen drohen. Im Gegensatz zur möglichen Engstelle an den Fähranlegern wird es in den Orten an der Nordseeküste durch die Integration aller touristischen Akteure kein Nadelöhr geben, sodass sich hier ein weiteres Argument für eine Öffnung des Tourismus an der Nordseeküste ergibt.

Bereits in der Saison 2020 ist deutlich geworden, dass die Öffnung des Tourismus an der Nordseeküste ab Mai zu keinem Zeitpunkt zu einem besonderen Anstieg der Infektionen geführt hatte.

Die Tourismusbetriebe verfügen über sehr gute Hygienekonzepte, die sich bereits im vergangenen Jahr bewährt haben. Wir verstehen nicht, warum wir nicht endlich das tun dürfen, was wir am besten können – Gastgeber sein und Menschen einen sicheren und entspannten Aufenthalt an der gesunden Nordseeluft anzubieten.“, so Andreas Eden Geschäftsführer des Kurvereins Neuharlingersiel e.V. .

Durch den starken Anstieg der Impfungen und der Testmöglichkeiten sind die Voraus-setzungen für einen kontaktarmen Urlaub deutlich verbessert worden. Nicht zu verkennen ist dabei, dass der weit überwiegende Anteil der Gäste zu den beteiligten Orten individuell und damit kontaktarm anreist.

Unter diesen Bedingungen sollte ein Urlaub an der Nordseeküste ab der 19. Kalenderwoche 2021 möglich sein und könnte damit einen Weg aus der pandemischen Krise für die Tourismuswirtschaft aufzeigen.

This article has 3 Comments

  1. auf jeden Fall Gastronomie und Beherbergung wieder erlauben. Natürlich nur unter den vorgegebenen Sicherheitsvorkehrungen.
    Völlig unverständlich, dass man teils ins Ausland reisen darf aber innerhalb von Deutschland nicht!! Wenn es nicht so traurig wäre, könnte man sagen, das ist eine Lachnummer.

    1. Das hat sehr gut geklappt. Ich war im Juni und im September 2020 in Carolinensiel.
      Wir hatten keine Probleme. Ich bin erst 1x geimpft und deshalb muss ich den Urlaub streichen.
      Muss halt warten bis ich die 2. Impfung erhalten habe.

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