Am heutigen Dienstag (21.09.2021) hat der Landkreis Wittmund an fünf Werktagen in Folge den Inzidenzwert von 50 wieder unterschritten. Auf der Basis der aktuell geltenden Niedersächsischen Corona-Verordnung muss der Landkreis somit per Allgemeinverfügung, die heute veröffentlicht wurde, diese Unterschreitung auch offiziell feststellen. Dies hat zur Folge, dass es ab morgen, Mittwoch, den 22.09.2021, eine Rücknahme der zuvor ausgeweiteten 3G-Regelung gibt. Diese entfällt somit wieder für die Bereiche Dienstleistungen, Handel/Gastronomie, Sport in Innenräumen (Fitnesstudios, Kletterparks, Schwimmhallen, Spaßbäder, Thermen und Saunen) und bei Veranstaltungen mit mehr als 25 Personen sowie bei den allgemeinen Kontaktregelungen in geschlossenen Räumen – bezogen auf das Kreisgebiet. Auch die Testpflicht im Bereich Tourismus/Beherbergung entfällt wieder.
Alle aktuellen Regelungen lassen sich auch auf der Internetseite des Landkreises Wittmund unter https://corona.landkreis-wittmund.de nachlesen, die täglich aktuell angepasst wird.