Landkreis erlässt ab Montag neue Regeln

Im Zuge der Pandemie-Regeln gelten im Landkreis Wittmund aufgrund erhöhter Infektionsfälle und dem zunächst vermutlich dauerhaften Überschreiten der Schwellen-Inzidenz von 10 (derzeit Stufe 10-35) wieder andere Regeln :

Beherbergung

  • Geöffnet mit Hygienekonzept
  • Hotelgastronomie nach Regelungen: „Gastronomie mit Essensservice“
  • Negativer Test bei Anreise
  • Mindestens zwei Tests in jeder Woche der Nutzungsdauer

Bildung – Kita

  • Keine Mund-Nasen-Bedeckung
  • Szenario A

Mehr Infos unter: https://www.mk.niedersachsen.de/startseite/

Bildung – Schulen

  • Mund-Nasen-Bedeckung in gekennzeichneten Bereichen*
  • Szenario A (Präsenzunterricht)
  • Zweimal wöchentliche Testung der Lehrkräfte und des sonstigen Personals
  • Zweimal wöchentliche Testung der Schülerinnen und Schüler,

Mehr Infos unter: https://www.mk.niedersachsen.de/startseite/

*Wegfall ab 01.10.2021

Einzelhandel

  • Geöffnet mit Hygienekonzept
  • Medizinische Maske
  • Keine Mund-Nasen-Bedeckung auf zugehörigen Parkplätzen
  • Erneute Pflicht zur Mund-Nasen-Bedeckung auf Wochenmärkten

Gastronomie (außen)

  • Geöffnet mit Hygienekonzept
  • Mund-Nasen-Bedeckung-Pflicht in Innenräumen; Medizinische Maske
  • Abstandsgebot ist einzuhalten
  • Private geschlossene Feiern: maximal 100 Personen mit einem negativem Testnachweis

Gastronomie (innen)

  • Geöffnet mit Hygienekonzept
  • Mund-Nasen-Bedeckung-Pflicht, solange der Sitzplatz nicht eingenommen wurde; Medizinische Maske
  • Abstandsgebot ist einzuhalten

Private geschlossene Feiern: maximal 100 Personen mit einem negativem Testnachweis

Heime

  • Geöffnet mit Hygienekonzept
  • Testpflicht für die Besucher
  • Gruppenangebote ausdrücklich erwünscht zur Förderung der Teilhabe der Bewohnerinnen und Bewohner am gemeinschaftlichen und kulturellen Leben in den Einrichtungen
  • Dreimal wöchentliche Testpflicht Personal
  • FFP2-Maske Personal (außer bei Geimpften/ Genesenen)

Körpernahe Dienstleistungen

  • Geöffnet mit Hygienekonzept

Mund-Nasen-Bedeckung-Pflicht, medizinische Maske

Museen

  • Geöffnet mit Hygienekonzept
  • drinnen: Mund-Nasen-Bedeckung-Pflicht, medizinische Maske

Private Feiern

  • Drinnen:

Bis zu zehn Personen, die Haushaltszugehörigkeit ist nicht von Bedeutung

  • Draußen:

Bis zu zehn Personen, die Haushaltszugehörigkeit ist nicht von Bedeutung

Religiöse Veranstaltungen

  • Gottesdienste mit Hygienekonzept
  • Drinnen: Mund-Nasen-Bedeckung-Pflicht, solange nicht Sitzplatz eingenommen wurde, medizinische Maske

Sport (draußen)

  • Sportanlagen mit Hygienekonzept geöffnet.
  • Zuschauerzahl beschränkt:
  1. Max. 500 Personen genehmigungsfrei, mit Hygienekonzept – ansonsten genehmigungspflichtig
  2. Mund-Nasen-Bedeckung-Pflicht solange nicht Sitzplatz eingenommen wird, Medizinische Maske
  3. Zugang ab 250 Personen nur mit einem negativen Testnachweis

Sport (drinnen)

  • Sportanlagen mit Hygienekonzept geöffnet
  • Zuschauerzahl beschränkt:
  1. max. 100 Personen mit Hygienekonzept – ansonsten genehmigungspflichtig
  2. Mund-Nasen-Bedeckung-Pflicht, solange nicht Sitzplatz eingenommen wird, Medizinische Maske

Stadtführungen und Führungen durch Natur und Landschaft

  • Mit Hygienekonzept
  • Abstandsgebot ist einzuhalten
  • Mund-Nasen-Bedeckung-Pflicht, medizinische Maske

Touristische Schiffs- und Busfahrten

  • Mit Hygienekonzept
  • Abstandsgebot ist einzuhalten
  • Mund-Nasen-Bedeckung-Pflicht, medizinische Maske
  • Bei Busfahrten: Klimaautomatik des Fahrzeugs ist auf Dauerventilation einzustellen

Veranstaltungen

  • Mit Hygienekonzept (außer bei durch Rechtsvorschriften vorgeschriebenen Zusammenkünften)
  • Nur mit sitzendem Publikum und Schachbrettbelegung
  • Abstandsgebot ist einzuhalten
  • Drinnen: Pflicht zur Mund-Nasen-Bedeckung, medizinische Maske
  • Draußen: bis zur Einnahme des Sitzplatzes Pflicht zur Mund-Nasen-Bedeckung, medizinische Maske
  • Ab 500 Personen genehmigungspflichtig (gesonderte Anforderungen an das Hygienekonzept)

Zoos

  • Geöffnet mit Hygienekonzept
  • drinnen: Mund-Nasen-Bedeckung-Pflicht, medizinische Maske

Private Zusammenkünfte

  • Bis zu zehn Personen, die Haushaltszugehörigkeit ist nicht von Bedeutung
  • Einen Unterschied ob drinnen oder draußen gibt es nicht
  • Wichtig: Seit dem 9. Mai 2021 werden durch Bundesrecht Menschen, deren vollständige Impfung 14 Tage zurückliegt
  • und alle vollständig Genesenen bei den Kontaktbeschränkungen nicht mehr mitgezählt

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