Kontrollen zur Einhaltung der aktuellen 2G- und 3G-Regelungen in Niedersachsen: Polizei unterstützt kommunale Gesundheitsbehörden und Ordnungsbehörden
Pistorius: „Die geltenden Regelungen müssen kontrolliert werden, dabei wird die Polizei die kommunalen Behörden verlässlich unterstützen“
Die vierte Welle der Corona-Pandemie nimmt weiter Fahrt auf, die Infektionszahlen steigen auch in Niedersachsen an. Elementare Bausteine zur Eindämmung der Pandemie sind vor allem die jeweils geltenden 2G- und 3G-Regeln. Die niedersächsische Polizei hat den kommunalen Spitzenverbänden in Niedersachsen darum jetzt in einem Schreiben die Unterstützung bei den Kontrolltätigkeiten zur Einhaltung der Corona-Verordnung zugesichert. Die Polizei wird die Gesundheitsämter jeweils im Rahmen der Amtshilfe unterstützen. Die Gesundheitsbehörden können sich bei Bedarf unmittelbar an die örtlich zuständigen Polizeidienststellen wenden und Absprachen zu Art und Schwerpunkten der notwendigen Kontrollen treffen. In zahlreichen niedersächsischen Städten, unter anderem in Braunschweig, Hannover und Osnabrück, laufen die gemeinsamen Kontrollen bereits an.
Der Niedersächsische Minister für Inneres und Sport, Boris Pistorius: „Wir stehen an einem besonders schwierigen Punkte der Pandemie. Die Einhaltung der geltenden Regeln, gerade im Restaurant, den Kinos und Theatern oder auf den Weihnachtsmärkten ist jetzt elementar dafür, dass es uns gemeinsam gelingen kann, die vierte Welle zu brechen. Darum haben wir den Kommunen noch einmal angekündigt, dass wir die Kontrollen durch die Gesundheits- und Ordnungsbehörden durch die Polizei in Amtshilfe auch weiterhin mit hoher Priorität verlässlich unterstützen werden. Alle Bürgerinnen und Bürger bitte ich darum, sich an die geltenden Regeln zu halten. Diese Regeln sollen niemanden gängeln oder einschränken, diese Regelungen sollen Ansteckungen mit einem im schlimmsten Fall tödlichen Virus verhindern und schwerste Folgen verhindern helfen. Das gilt insbesondere mit Blick auf die Weihnachtsfeiertage in wenigen Wochen.“