Anträge auf allgemeine Jugendförderung

Wie uns Ralf Klöcker vom Landkreis Wittmund mitteilt können Anträge auf Förderung gestellt werden.

Zur Anschaffung von Verbrauchs-, Spiel- und Bastelmaterialien sowie von Literatur zahlt der Landkreis Wittmund auf Antrag den anerkannten Jugendgruppen jährlich einen Kreiszuschuss in Höhe von 5,00 € je aktivem Mitglied vom 6. bis zum 21. Lebensjahr. Dieser Zuschuss wird ebenfalls den jeweiligen Jugendleiter/-innen (Voraussetzung: gültige Jugendleiter-Card) und den Mitgliedern mit Behinderung der anerkannten Jugendgruppen bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres gewährt. Der Zuschussbetrag je Jugendgruppe ist auf 350,00 € jährlich begrenzt. Ausgenommen sind Turn-, Sport- und Schützenvereine (unabhängig davon, ob eine Mitgliedschaft im Kreissportbund besteht oder nicht). Die Anträge können noch bis zum 01.04.2021 beim Jugendamt des Landkreises Wittmund eingereicht werden.
Das Formular ist unter folgendem Link abrufbar: https://www.landkreis-wittmund.de/media/custom/3105_703_1.DOC?1569395677

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert