lkw Wittmund. Gerade jetzt im Monat Januar, zu Beginn des neuen Jahres, kennen viele Familien das drängende Problem genau: Die zu erwartenden Kosten für auf sie zukommende Klassenfahrten, aber auch laufende Kosten für Vereinsbeiträge, für den Musikunterricht der Kinder und ggf. auch für die Nachhilfe in der Schule belasten das monatliche Familien-Budget zusätzlich und das meist ganz erheblich. Und so manch eine Familie stellt sich daher die Frage: Können wir uns die anstehende Klassenfahrt für unsere Tochter oder unseren Sohn überhaupt noch leisten? Doch der Landkreis Wittmund hilft hier gezielt unterstützend mit, gerade auch bei Familien mit geringem Einkommen.
Alle Familien, die Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Wohngeld oder den Kinderzuschlag erhalten, haben bereits jetzt die Möglichkeit, für die zuvor aufgeführten Aufwendungen Zuschüsse aus dem Bildungs- und Teilhabepaket des Bundes zu beantragen. Durch die Neuregelungen zum Bürgergeld und durch die Wohngeldreform dürften ab diesem Jahr noch deutlich mehr Familien Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket erhalten.
Aber Familien, die aktuell nicht im Leistungsbezug stehen, aber dennoch mit einem eher geringen Einkommen auskommen müssen, gingen hier in der Vergangenheit in der Regel leer aus. Genau da setzt das Projekt „Dabei sein“ an. Bereits seit dem August 2015 fördert der Landkreis Wittmund mit Mitteln der privaten Stiftung Marienheim Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen.
Zuwendungen aus diesem Topf gibt es für Klassenfahrten, zu den Kosten der Schülerbeförderung für Oberstufenschüler, zu einer angemessenen Lernförderung und zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben (unter anderem etwa Vereinsbeiträge, Musikschulunterricht, etc.). In Einzelfällen können sogar Förderungen für Personen bis zum 25. Lebensjahr gewährt werden, wenn sie eine allgemeinbildende Schule besuchen.
Nähere Informationen zu dem Projekt „Dabei sein“ gibt es auf der Internetseite des Landkreises Wittmund www.landkreis-wittmund.de unter dem Stichwort „Dabei sein“. Dort können auch das betreffende Antragsformular (das auszufüllen und dann im Fachbereich für Jugend und Soziales vorzulegen ist) und ein Einkommensrechner heruntergeladen werden.
Weitere telefonische Auskünfte erteilt zudem auch gerne die zuständige Mitarbeiterin des Fachbereichs für Jugend und Soziales des Landkreises Wittmund, Nicole Meiners (04462/861328), während der üblichen Bürostunden.