Allgemeinverfügung des Landkreises Wittmund über die Beschränkung der Nutzung von Zweitwohnungen im Landkreis Wittmund zum Schutz der Bevölkerung vor der Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 vom 17.4.2020
Der Landkreis Wittmund erlässt gemäß § 28 Abs. 1 S. 1 IfSG in Verbindung mit § 2 Abs. 1 Nr. 2, § 3 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 NGöGD folgende Allgemeinverfügung:
Die Nutzung einer im Landkreis Wittmund gelegenen Ns ist untersagt. Hierzu zählt auch der kurzfristigeebenwohnung (sogenannte Zweitwohnung) im Sinne des Bundesmeldegesetze Aufenthalt.
Ebenfalls ist die Nutzung einer Wohnung oder eines Hauses untersagt, die bzw. das nicht als erster Wohnsitz im Sinne des Bundesmeldegesetztes geführt ist. Hierzu zählt auch der kurzfristige Aufenthalt.
Hiervon ausgenommen sind die Nutzungen aus u. a. zwingenden beruflichen sowie aus ehe-, sorge- und betreuungsrechtlichen Gründen nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch.
Moin
Niedersachsen .de erlaubt das Sanieren der Wohnungen und Häuser.
Das Wangerland ebenfalls.
Nur in Wittmund ist jegliche Aktivität verboten
Moin, bin durcheinander was Zweitwohnsitz betrifft. Im Wangerland ist es ab Montag erlaubt zur Pflege u Renovierung…kein Urlaub..seinen 2wsitz auf zu suchen. Im Kreis Wittmund nicht?
Was soll ich meinen Untermieter ( Mäuse) sagen…vermehrt Euch weiter..meine Camera beobachtet euch weiterhin in der Wohnung.
Moin
Kauf Dir nächstes Mal kein Haus im LK Wittmund . Wir sind oben beschimpft worden,
Von unseren Nachbarn in Carolinensiel. Geld zahlen ja, Rechte nein. Jeder Besitzer
einer Zweitwohnung wird sich vorsichtig verhalten und die Hygiene Vorschriften einhalten.
Ich bin von der Verwaltung sehr enttäuscht, und habe die Aussetzung der Gebühren… in der Zeit der Corona- Sperrung gefordert. Mal schauen ob es wenigstens eine Unterstützung gibt.
Gruß Klaus
Das die Besitzer einer Zweitwohung nicht kommen dürfen liegt NICHT am LK-Wittmund.
Das ist in anderen LK’s auch so.
Hier sollte sich man ein bisschen mehr zurückhalten.