Stellungnahme aufgrund der aktuellen Berichterstattung
„Zukünftige strukturelle Entwicklung im Bereich Bauleitplanung von Carolinensiel-Harlesiel“
Liebe Clinsieler und Harlesieler,
aufgrund der aktuellen Berichterstattung möchte ich als Ortsvorsteher von Carolinensiel-Harlesiel folgende Stellungnahme zum Thema abgeben.
Unser Nordseebad Carolinensiel-Harlesiel hat sich in den letzten Jahren positiv entwickelt. Die Kurverwaltung ist hervorragend aufgestellt und es wurden öffentliche sowie private Investitionen getätigt. Die Cliner Quelle und der Wattkieker und damit das ganze Erscheinungsbild von Harlesiel sind hier besonders zu nennen.
Dies macht unsere Ortschaft für Investoren begehrlich, was durchaus zu begrüßen ist. Jedoch ist nicht jedes Vorhaben eines Investors für die Entwicklung unserer Ortschaft verkraft- und zumutbar.
Auch stellt uns die Zahl von Ferienwohnungen in Wohngebieten vor einer neuen Herausforderung. Es handelt sich um ein bundesweites Rechtsproblem in Fremdenverkehrsorten.
Das Bauplanungsrecht unterscheidet zwischen Wohnungen, Ferienwohnungen und Beherbergungsbetrieben (Hotels, Pensionen usw.). Jeweils ist hierfür eine gesonderte Bau- bzw. Nutzungsgenehmigung erforderlich. Es handelt sich nicht um ein neues oder geändertes Recht. Das vorhandene Bundesrecht wurde lediglich durch verschiedene Gerichte in den letzten Jahren konkret ausgelegt. In vielen Fremdenverkehrsorten fühlen sich mittlerweile Bürger zunehmend gestört und beschweren sich, da viele Ferienwohnungen nicht die erforderliche Genehmigung haben.
In Wohngebieten sind z. B. Wohngebäude zulässig und auch ausnahmsweise Beherbergungsbetriebe, Ferienwohnungen aber nicht oder evt. nur deutlich untergeordnet. Bei einer deutlichen Unterordnung werden in einem Gebiet die möglichen Prozentanteile nach dem „Windhundprinzip“ verteilt. Dieses bedeutet, dass erste Antragssteller ihr Haus vollständig mit Ferienwohnungen ausbauen dürfen und andere Antragssteller später nicht mehr.
Nach § 10 der Baunutzungsverordnung sind Ferienwohnungen in Ferienhausgebieten grundsätzlich zulässig. Dort sind allerdings üblicherweise keine Wohnungen für das „normale Wohnen“ erlaubt.
Aufgrund mehrerer Gerichtsentscheidungen und Beschwerden wurden in Mecklenburg-Vorpommern und auch in Schleswig-Holstein bereits viele ungenehmigte Ferienwohnungsnutzungen untersagt. Ein Beschwerdeführer kann für sein Gebiet einen Gebietserhaltungsanspruch beim Landkreis einfordern. Es geht diesen Personen um den Verlust an Lebensqualität durch viele Ferienwohnungen in ihrer Nachbarschaft oder den Verlust ganzer Nachbarschaften. Das zuständige Ministerium in Mecklenburg-Vorpommern empfiehlt eine Trennung zwischen Wohnen und Ferienwohnungen.
Eine Änderung der Baunutzungsverordnung ist mehrfach gefordert, aber derzeit wird dieses Thema nur schleppend im Bundesministerium behandelt.
Die Stadt Wittmund ändert aktuell nach meiner Auffassung, nach keinem durchdachten Prinzip entsprechend die „Nutzungs- und Bebauungspläne“ in unserer Ortschaft. Ein negatives Beispiel ist aktuell die Bauleitplanung in der Ortschaft Carolinensiel:
„17. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie 3. Änderung des Bebauungsplans 6.6/B47
„Wittmunder Straße, Kirchstraße, Mühlenstraße“ mit örtlichen Bauvorschriften“!
Und hier müssen wir als Carolinensieler nach meiner Meinung einheitlich vorgehen.
Mit einem gemeinsamen Ziel, als ersten Schritt, einen einfachen Plan als „Gesamtkonzept Wohnen und Gästebeherbergung in Carolinensiel-Harlesiel“ zu beschließen und dieses Konzept dann zur Abstimmung in den Stadtrat Wittmund einzubringen.
Es soll hier die Aussage entstehen wie stark die Vermietung an Feriengäste in den jeweiligen Gebieten des Ortes geprägt sein soll.
Die Akzeptanz der Einheimischen und dem Tourismus muss hierbei im Vordergrund stehen. Es ist wichtig, dass die berechtigten Sorgen der Bürgerinnen und Bürger aus Carolinensiel/Harlesiel ernst genommen werden!
Die ersten richtungsweisenden Schritte wurden im Tourismusleitbild verfasst. Zudem hat die SPD-Stadtratsfraktion im Vorfeld bereits im Jahre 2012 einen entsprechenden Antrag gestellt, wobei der Bauausschuss diesen bisher lediglich zur Kenntnis genommen hat.
Hiermit möchte ich als Ortsvorsteher eine offene Diskussion und eine gemeinsame Verantwortung für die Zukunft des Nordseebad Carolinensiel-Harlesiel erwirken.
Herzlichst Ihr
Eike Cornelius
Ortsvorsteher
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