Anträge auf allgemeine Jugendförderung
Wie uns Ralf Klöcker vom Landkreis Wittmund mitteilt können Anträge auf Förderung gestellt werden. Zur Anschaffung von Verbrauchs-, Spiel- und Bastelmaterialien sowie von Literatur zahlt der Landkreis Wittmund auf Antrag den anerkannten Jugendgruppen jährlich einen Kreiszuschuss in Höhe von 5,00 € je aktivem Mitglied vom 6. bis zum 21. Lebensjahr. Dieser Zuschuss wird ebenfalls den jeweiligen Jugendleiter/-innen (Voraussetzung: gültige Jugendleiter-Card) und den Mitgliedern mit Behinderung der anerkannten Jugendgruppen bis zur Vollendung…