Bisher kamen immer noch Fragen auf, ob die selbst genutzte Zweitwohung auch unter das Verbot gestellt ist.
Jetzt wurde dies in der Allgemeinverfügung genau geregelt.
Hier der passende Ausschnitt:
Allgemeinverfügung Nr. 7/2020 des Landkreises Wittmund vom 18.3.2020
Die Nutzung einer Nebenwohnung (sogenannte Zweitwohnung) im Sinne des Bundesmeldegesetzes ist untersagt.
Hiervon ausgenommen sind die Nutzungen aus zwingenden beruflichen sowie aus ehe-, sorge- und betreuungsrechtlichen Gründen nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch.
Personen, die bereits eine Zweitwohnung aufgesucht haben, haben ihre Rückreise möglichst bis zum 19.03.2020, spätestens bis
zum 25.03.2020 vorzunehmen