Auch Zweitwohnung betroffen

Bisher kamen immer noch Fragen auf, ob die selbst genutzte Zweitwohung auch unter das Verbot gestellt ist.
Jetzt wurde dies in der Allgemeinverfügung genau geregelt.
Hier der passende Ausschnitt:

Allgemeinverfügung Nr. 7/2020 des Landkreises Wittmund vom 18.3.2020

Die Nutzung einer Nebenwohnung (sogenannte Zweitwohnung) im Sinne des Bundesmeldegesetzes ist untersagt.
Hiervon ausgenommen sind die Nutzungen aus zwingenden beruflichen sowie aus ehe-, sorge- und betreuungsrechtlichen Gründen nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch.
Personen, die bereits eine Zweitwohnung aufgesucht haben, haben ihre Rückreise möglichst bis zum 19.03.2020, spätestens bis
zum 25.03.2020 vorzunehmen

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