Kita-Kosten

Kita-Kosten: Landkreis wirbt für gemeinsame Finanzbasis der nächsten Jahre

lkw Wittmund.  In den kreisangehörigen Kommunen stehen in Kürze wichtige Weichenstellungen bei der zukünftigen Vereinbarung über die Lastenverteilung bei den Kita-Kosten an. Es geht um die Eckpunkte einer Vereinbarung, die die Finanzierung der nächsten Jahre ab 2023 regelt. Ein Grund mehr für Landrat Holger Heymann, noch einmal öffentlich mit einem Appell für die den Kommunen vorgeschlagene Lösung zu werben. Landrat Holger Heymann: „Uns ist stets an einem guten Miteinander mit den Kommunen in dieser Angelegenheit gelegen. Wir haben dazu kürzlich einen sehr fairen Vorschlag auf den Tisch gelegt, der weit über das bisherige Maß hinausgeht.” Er bitte jetzt um Zustimmung in den Gemeindegremien, damit man für die nächsten Jahre Planungssicherheit habe – und die Eltern, Kinder und ErzieherInnen nicht mit einer überflüssigen Diskussion verschrecke, wie sie zum Teil in Nachbarkreisen zu beobachten sei.

Heymann: “Mir ist klar, dass es sich hier um eine originäre Aufgabe des Kreises handelt, die seit Jahren im Vollzug an die Gemeinden übertragen worden ist.” Aber er halte es nach wie vor für sinnig, wenn die Kommunen vor Ort die Kindergartenlandschaft wegen der Nähe zu den Standorten und den handelnden Personen in der Hand behielten. Nur so könne auch eine strukturell erfolgreiche Siedlungspolitik in den Orten mit dem Ausbau der Infrastrukturen zielgerichtet und vernünftig geplant werden.

Wie kürzlich berichtet, hatte der Kreisausschuss am 29. März auf Vorschlag der Kreisverwaltung einmütig dafür gestimmt, dass die Gemeinden im Landkreis Wittmund auch weiterhin die Aufgabe der Förderung von Kindern in Kindertagesstätten für den Kreis wahrnehmen sollen. Somit wurde die Kreisverwaltung beauftragt, mit den Gemeinden eine neue Vereinbarung für die Jahre ab 2023 abzuschließen, bei der der Landkreis sich verpflichtet, den Gemeinden das Personalkostendefizit zu 100 Prozent zu erstatten (Aufwendungen für das pädagogische Personal). Hinzu kommt ferner ein fünfprozentiger Verwaltungsgemeinkostenzuschlag sowie die Beibehaltung der bisherigen Beteiligung an den Investitionskosten der Kommunen im Kita-Bereich. Die Gemeinden tragen demnach künftig vollständig die Personalkosten für das nicht pädagogische Personal (Hausmeister, Reinigungskräfte etc.) sowie die Gebäude- und Sachkosten für  den Betrieb der Kindertagesstätten und die Verwaltungsgemeinkosten.

Beim Landkreis wird die beschlossene Lösung, über die die Räte in den Kommunen ebenfalls noch abstimmen müssen, zu weiteren jährlichen Mehrkosten führen. Auf Basis der Daten für das Rechnungsjahr 2020 liegt die Beteiligung des Landkreises an den Kitakosten im Kreisgebiet bei insgesamt rund 7,55 Millionen Euro. Im Jahr 2021 wird derzeit von einer finanziellen Beteiligung des Landkreises in Höhe von 8,87 Millionen Euro ausgegangen. Der genaue Betrag lässt sich erst nach Vorlage der endgültigen Ergebnisrechnungen der Gemeinden ermitteln. Für Landrat Holger Heymann ist nach wie vor ein “guter Kompromiss”, um die bewährte Vereinbarung mit den Gemeinden fortzuschreiben und den Frieden in der kommunalen Familie im Landkreis Wittmund zu erhalten.

Landrat Heymann fordert aber auch das Land Niedersachsen auf, sich künftig deutlich mehr an den Kosten der Kindertagesstätten zu beteiligen. Das Land hatte die Kindertagesbetreuung in den letzten Jahren kontinuierlich weiterentwickelt. Dies betrifft z. B. die Einführung der Beitragsfreiheit oder die künftige schrittweise Einführung der Drittkraft. „Diese Qualitätsverbesserungen in der frühkindlichen Bildung begrüße ich ausdrücklich,“ so Landrat Heymann unmissverständlich. Allerdings fordere er auch das Land Niedersachsen auf, die Kommunen bei der Umsetzung finanziell deutlich mehr zu unterstützen. „Die bisher vom Land vorgenommenen Erhöhungen der Finanzhilfesätze sind bei weitem nicht ausreichend, um den Mehraufwand in den Kommunen auszugleichen“, so Landrat Heymann. Ein ähnliches Finanzierungsdebakel bahnt sich bei der verpflichtenden Einführung der Drittkraft an. Der Landkreis befürchtet, dass die sich daraus ergebenen höheren Personalkosten erneut nicht ausreichend durch das Land ausgeglichen werden.

Mit Blick auf die vorgeschlagene neue Vereinbarung im Landkreis Wittmund merkt Landrat Heymann aber auch an, dass durch diese Form der Finanzierung das Risiko der erhöhten und nicht refinanzierten Personalkosten künftig ausschließlich beim Landkreis liegen werde. Durch die Übernahme des gesamten Personalkostendefizits in der neuen Vereinbarung nimmt der Landkreis den Gemeinden in diesem Bereich jegliches finanzielles Risiko ab und schafft somit deutlich mehr Planungssicherheit für die gemeindlichen Haushalte. Sowohl die Art der Finanzierung als auch die Höhe der Landkreisbeteiligung dürften in dieser Form in Niedersachsen einzigartig sein, so der Landrat abschließend.

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