Landkreis setzt zunächst auf CO2-Ampeln und kleine technische Lösungen bei Luftproblematik in Schulklassen
lkw Wittmund. Der Kreisausschuss des Landkreises Wittmund hat die Kreisverwaltung jetzt beauftragt, in Abstimmung mit den kreiseigenen Schulen und unter lnanspruchnahme der Fördermittel des Landes Niedersachsen weitere Unterrichtsräume an Schulen mit so genannten CO2-Ampeln auszustatten. Außerdem sollen darüber hinaus im Einzelfall weitere geeignete technische Maßnahmen umgesetzt, gegebenenfalls auch mobile Luftreinigungsgeräte beschafft werden. Das Gremium hat der außerplanmäßigen Ausgabe von 130.000 Euro für diese Maßnahmen in Zusammenhang mit der laufenden Corona-Pandemie zugestimmt.
Zum weiteren Hintergrund: Die Schulen in der Trägerschaft des Landkreises wurden während der Pandemie laut der Richtlinie des Landes für die sächliche Schutzausstattung an Schulen mit Masken (FFP2 und medizinische Masken), mit Spuckschutzwänden und, soweit gewünscht, CO2-Messgeräten (beschafft wurden bisher 102 Geräte) ausgestattet. Die Förderung von mobile Lüftungsgeräten war nur in besonderen Einzelfällen (z. B. dort wo keine Fensterbelüftung gegeben war) möglich. In diesem Zusammenhang wurde etwa ein Raum der Carl-Gittermann-Realschule in Esens mit einem mobilen Lüftungsgerät ausgestattet. In allen anderen Unterrichtsräumen ist eine Fensterlüftung möglich. Der Neubautrakt der Alexander-von-Humboldt-Schule (KGS) Wittmund verfügt sogar über eine fest installierte Lüftungsanlage.
Inzwischen hat das Niedersächsische Kultusministerium den Arbeitsentwurf einer ,,Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von technischen Maßnahmen zum infektionsschutzgerechten Lüften an Schulen“ vorgelegt. Danach werden den Schulträgern entsprechend der Schülerzahl im Verhältnis zur Gesamtschülerzahl in Niedersachsen Mittel zugewiesen.
Für den Landkreis sind 76,384.19 Euro in Aussicht gestellt worden. Davon entfallen 56.722.88 Euro auf die allgemeinbildenden und 19.601,31 Euro auf die berufsbildenden Schulen. Es handelt sich dabei um eine Anteilsfinanzierung von 80 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten. Die restlichen 20 Prozent haben die Schulträger aus Eigenmitteln aufzubringen. Außerdem haben sie die teils erheblichen Folgekosten zu tragen. Zuwendungsanträge können bis spätestens zum 30.04.2022 eingereicht werden.
Die Verwaltung hat noch vor den Sommerferien die Nutzung von Räumen durch die Klassen 5 und 6 bzw. 1 bis 6 (in Förderschulen) abgefragt, da für diese Altersgruppe kein Impfangebot zur Verfügung steht. Gemeldet wurden mindestens 59 allgemeine Unterrichtsräume. Ob und in welchem Umfang hier ergänzende Ausstattungen nach den Empfehlungen des Robert-Koch-lnstituts erforderlich sind, ist im Detail zu klären. Hierzu wurde Kontakt zu einem Fachplanungsbüro aufgenommen. Empfohlen wurde vom Büro zunächst die Ausstattung weiterer Räume mit CO2-Ampeln. Der Einbau von einfachen Zu- und Abluftanlagen bzw. der Einsatz von mobilen Luftreinigungsgeräten ist indes differenzierter zu betrachten. Mit einfachen Zu- und Abluftanlagen wird eine gewisse Luftdurchmischung erreicht.
Berücksichtigt werden müssen u.a. jedoch die vorhandenen Windlastzonen; energetisch sind sie nicht zu empfehlen. Mobile Luftreinigungsgeräte reduzieren die Virenlast, so dass quasi ein Reinraum entsteht. Sie haben aber keine Auswirkungen auf den CO2-Wert, den gelüftet werden muss trotzdem. Diese Anlagen sind kostenintensiv in der Wartung und Pflege. Für den Austausch der Filter bedarf es geschulten Personals mit entsprechender Schutzausrüstung.
Aus Sicht der Kreisverwaltung soll entsprechend dem derzeitigen Wissensstand die Ausstattung mit CO2-Ampeln forciert und dafür Fördermittel beantragt werden. Diese Ausstattung sollten alle Unterrichtsräume erhalten. Für darüber hinausgehende Bedarfen, die die Schulen sehen, müssten diese nach den festgelegten technischen Mindestanforderungen und den vorhandenen baulichen Gegebenheiten im Einzelfall unter Beteiligung eines Fachbüros bewertet werden. Da noch keine verlässlichen Plandaten vorliegen, werden dafür zunächst insgesamt 130.000 Euro eingeplant (Anteil des Landes: 76.300 Euro, Anteil des Landkreises: 53.700 Euro). Die Kreisverwaltung hat auch darauf hingewiesen, dass eine kurzfristige Umsetzung größerer baulicher Maßnahmen an den Schulen wegen der aufwändigen und zeitraubenden Schritte zur Planung, zur Ausschreibung der Arbeiten und angesichts der derzeitgen Verfügbarkeit von Firmen und Material nicht realistisch ist.