+++ Bekanntgabe der Feststellung einer Warnstufe nach der Corona-Verordnung +++
Nach § 3 Abs. 5 der neuen Corona-Verordnung vom 23.11.2021 wird mit Wirkung vom 24. November 2021 die Warnstufe 1 landesweit für das Land Niedersachsen festgestellt.
Die Feststellung endet, soweit nach § 3 Absatz 1 bis 4 ein Zeitpunkt festgestellt wird, ab dem keine oder eine andere Warnstufe gilt.
Niedersächsische Corona-Verordnung – gültig ab Mittwoch, 24. November 2021:
Niedersächsische Verordnung über infektionspräventive Schutzmaßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus SARS-CoV-2 und dessen Varianten (Niedersächsische Corona-Verordnung) vom 23. November 2021 (gültig ab 24.11.2021) – PDF, nicht barrierefrei