Berlin (dpa) – Betreiber von öffentlichen WLAN-Hotspots müssen künftig keine rechtlichen Unsicherheiten mehr befürchten.
Der Bundestag hat dafür eine Änderung des Telemediengesetzes beschlossen. Die sogenannte Störerhaftung ist damit weitgehend vom Tisch.
Bislang befanden sich Betreiber öffentlicher WLAN-Netze wie Cafés, Restaurants oder Hotels in einer rechtlichen Grauzone.
Sie konnten dafür belangt werden, wenn Hotspot-Nutzer etwa urheberrechtlich geschützte Inhalte illegal darüber heruntergeladen haben.
Ich hoffe das sich jetzt mehr (im Museumshafen) daran beteiligen..