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[caption id="attachment_15378" align="alignleft" width="396"] Startklar Foto: G. Ziemann[/caption]
Gericht entscheidet: Touristen von überall dürfen in Niedersachsen übernachten
Das Oberverwaltungsgericht in Niedersachsen hat das Beherbergungsverbot für Touristen, die nicht aus dem Bundesland kommen, gekippt. Das Verbot trage nur wenig zur Eindämmung der Corona-Infektionslage bei, da Tagestouristen aus anderen Ländern auch bisher schon nach Niedersachsen kommen könnten, hieß es in einem Eilbeschluss des Gerichts. Außerdem führe das Verbot zu einer Ungleichbehandlung von Niedersachsen und Menschen aus anderen Bundesländern, die nicht gerechtfertigt sei. Denn einerseits dürften Gäste aus niedersächsischen Regionen mit einer hohen Inzidenz zu einem Urlaub anreisen, während dies Menschen aus Bundesländern mit geringer Inzidenz wie Hamburg oder Schleswig-Holstein verboten sei. Geklagt hatte ein Urlauber aus Nordrhein-Westfalen, der ab dem 22. Mai eine Ferienwohnung auf Borkum gebucht hatte. Er hatte argumentiert, dass die Öffnung des Tourismus zunächst nur für Einwohner Niedersachsens eine Ungleichbehandlung darstelle. Außerdem sei sie keine notwendige Infektionsschutzmaßnahme.
Startklar Foto: G. Ziemann
Gericht entscheidet: Touristen von überall dürfen in Niedersachsen übernachten
Das Oberverwaltungsgericht in Niedersachsen hat das Beherbergungsverbot für Touristen, die nicht aus dem Bundesland kommen, gekippt. Das Verbot trage nur wenig zur Eindämmung der Corona-Infektionslage bei, da Tagestouristen aus anderen Ländern auch bisher schon nach Niedersachsen kommen könnten, hieß es in einem Eilbeschluss des Gerichts. Außerdem führe das Verbot zu einer Ungleichbehandlung von Niedersachsen und Menschen aus anderen Bundesländern, die nicht gerechtfertigt sei. Denn einerseits dürften Gäste aus niedersächsischen Regionen mit einer hohen Inzidenz zu einem Urlaub anreisen, während dies Menschen aus Bundesländern mit geringer Inzidenz wie Hamburg oder Schleswig-Holstein verboten sei. Geklagt hatte ein Urlauber aus Nordrhein-Westfalen, der ab dem 22. Mai eine Ferienwohnung auf Borkum gebucht hatte. Er hatte argumentiert, dass die Öffnung des Tourismus zunächst nur für Einwohner Niedersachsens eine Ungleichbehandlung darstelle. Außerdem sei sie keine notwendige Infektionsschutzmaßnahme.
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