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Eigentum verpflichtet

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Bürgerinitiative aus Carolinensiel hält seit August Wahnwache

Foto: G. Ziemann

Mit einem Demonstrationszug Anfang August durch Carolinensiel (wir berichteten) fing es „so richtig“ an.
Ratsmitglied Hans Hajo Janssen sagte dazu: „Die Wohnraumlage ist nicht nur in Carolinensiel seit längerer Zeit ein Problem. Wenn man dann die leer stehenden Häuser sieht, muss man einfach reagieren. Der Verfall und Abriss vieler schöner, alter Häuser, die von großem Wert für unser typisches Ortsbild waren und sind, muss endlich aufhören. Diese historische Bausubstanz ist von unschätzbarem Wert u.a. für die touristische Zukunft von Carolinensiel.“
Um der Forderung Nachdruck zu verleihen hält die Bürgerinitiative seit dem jeden Mittwoch vor dem leer stehenden Haus in der Wittmunder Straße eine Mahnwache ab.
In immer wechselnder Besetzung warnten bisher an diesem Wochentag aktive Mitglieder für einen Zeitraum von 30 Minuten vor dem Haus.
„Es ist eine Schande wenn wir ansehen müssen, wie solche Bausubstanz, die für Carolinensiel „Ortsbildprägend“ ist, leer steht und so nach und nach verfällt,“ weiß Dr. Julia Kaffarnik zu berichten.
Als gutes Bespiel verweist Kaffarnik auf das fast nebenan stehende Haus. Dies wurde von einer neuen Eigentümer übernommen. In einem Gespräch berichtete die neue Eigentümerin das sie jetzt das Haus renovieren lassen will und mit erhaltener Fassade als Wohnraum wieder zur Verfügung gestellt wird.
In diesem Zusammenhalt weist Hans Hajo Janssen auf den § 1 Abs. 1 und 2 'Niedersächsische Gesetz über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum (NZwEWG)' hin. Hiernach können für Gebiete, in denen die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen besonders gefährdet ist (Gebiete mit Wohnraummangel), durch Satzung bestimmen, dass Wohnraum nur mit Genehmigung der Gemeinde anderen als Wohnzwecken zugeführt werden darf (Zweckentfremdung)....Abs.2 Als Zweckentfremdung gilt es, soweit die Gemeinde in der Satzung nichts anderes bestimmt, wenn der Wohnraum 1. ...4. länger als sechs Monate ununterbrochen leer steht oder 5. beseitigt wird.