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3G Regeln gelten ab morgen wieder
Zitat von
Admin am 20. Oktober 2021, 13:09 Uhr
Corona-Update vom 20.10.2021 für den Landkreis Wittmund
Da die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis Wittmund an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen den Wert von 50 überschritten hat, gelten ab morgen, 21.10.2021, erneut die weitergehenden 3G Regelungen im Kreisgebiet. Die entsprechende Allgemeinverfügung habe ich Ihnen beigefügt. Außerdem ist eine Infografik zur 3G-Regel im Anhang beigefügt. Der Bereich „Welche Regeln gelten jetzt?“ auf https://corona.landkreis-wittmund.de wird mit Inkrafttreten der Allgemeinverfügung, also morgen, angepasst.
- Bestätigte Fälle: 1.453
- ... davon infiziert: 59
- ... davon genesen: 1.359
- ... davon verstorben: 35
- Angeordnete Quarantänen: 75
️ Am Dienstag sind zehn neue positive Fälle hinzugekommen. Zehn weitere Personen sind inzwischen genesen, sodass die Zahl der aktiven Fälle im Kreisgebiet weiterhin 59 beträgt.
Die vom Robert-Koch-Institut (RKI) angegebene 7-Tage-Inzidenz für den Landkreis Wittmund liegt bei 78,4.
Die 7-Tages-Hospitalisierungsinzidenz beträgt in Niedersachsen 2,3. (Grenzwert zur Warnstufe 1: 6)
Der landesweite prozentuale Anteil der mit COVID-19-Erkrankten belegten Intensivbetten an der Intensivbettenkapazität liegt bei 3,8 %. (Grenzwert zur Warnstufe 1: 5 %)
Die Hospitalisierungsinzidenz ist seit dem 22.09.2021 zum Leitindikator geworden. Eine Warnstufe wird danach festgestellt, wenn der Leitindikator „Hospitalisierung“ und mindestens ein weiterer Indikator (7-Tage-Inzidenz und/oder Intensivbettenkapazität) den Wertebereich der entsprechenden Warnstufe erreicht.
Da die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis Wittmund an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen den Wert von 50 überschritten hat, gelten ab dem 21.10.2021 die weitergehenden 3G Regelungen im Kreisgebiet.
Corona-Update vom 20.10.2021 für den Landkreis Wittmund
Da die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis Wittmund an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen den Wert von 50 überschritten hat, gelten ab morgen, 21.10.2021, erneut die weitergehenden 3G Regelungen im Kreisgebiet. Die entsprechende Allgemeinverfügung habe ich Ihnen beigefügt. Außerdem ist eine Infografik zur 3G-Regel im Anhang beigefügt. Der Bereich „Welche Regeln gelten jetzt?“ auf https://corona.landkreis-wittmund.de wird mit Inkrafttreten der Allgemeinverfügung, also morgen, angepasst.
- Bestätigte Fälle: 1.453
- ... davon infiziert: 59
- ... davon genesen: 1.359
- ... davon verstorben: 35
- Angeordnete Quarantänen: 75
️ Am Dienstag sind zehn neue positive Fälle hinzugekommen. Zehn weitere Personen sind inzwischen genesen, sodass die Zahl der aktiven Fälle im Kreisgebiet weiterhin 59 beträgt.
Die vom Robert-Koch-Institut (RKI) angegebene 7-Tage-Inzidenz für den Landkreis Wittmund liegt bei 78,4.
Die 7-Tages-Hospitalisierungsinzidenz beträgt in Niedersachsen 2,3. (Grenzwert zur Warnstufe 1: 6)
Der landesweite prozentuale Anteil der mit COVID-19-Erkrankten belegten Intensivbetten an der Intensivbettenkapazität liegt bei 3,8 %. (Grenzwert zur Warnstufe 1: 5 %)
Die Hospitalisierungsinzidenz ist seit dem 22.09.2021 zum Leitindikator geworden. Eine Warnstufe wird danach festgestellt, wenn der Leitindikator „Hospitalisierung“ und mindestens ein weiterer Indikator (7-Tage-Inzidenz und/oder Intensivbettenkapazität) den Wertebereich der entsprechenden Warnstufe erreicht.
Da die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis Wittmund an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen den Wert von 50 überschritten hat, gelten ab dem 21.10.2021 die weitergehenden 3G Regelungen im Kreisgebiet.